Pflegeservice Bayern
Ein Beratungsangebot der
gesetzlichen Pflegekassen in Bayern

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Was ist der Unterschied zwischen Behinderung und Pflegebedürftigkeit?

Immer wieder kommt es zu Missverständnissen, weil viele glauben, dass Pflegebedürftigkeit und Behinderung gleichbedeutend sind. Wir erklären Ihnen den Unterschied.

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person gesundheitlich so stark beeinträchtigt ist, dass sie ihren Alltag nicht länger selbständig bewältigen kann und aufgrund dieser Situation auf die Hilfe von anderen angewiesen ist und pflegerische Unterstützung benötigt.

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Außerdem muss die Pflegebedürftigkeit vorab durch den Medizinischen Dienst begutachtet werden. Pflegeversichert ist automatisch jede Person, die auch gesetzlich krankenversichert ist. Außerdem muss die gesetzliche Vorversicherungszeit erfüllt sein.

Eine Behinderung liegt vor, wenn Menschen körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Betrachtet wird hierbei, wie der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Die unterschiedlichen Auswirkungen, ob eine Person von Behinderung bedroht ist oder ob jemand zum Beispiel an einer dauerhaft hohen Beeinträchtigung leidet, bewirken eine Einteilung in unterschiedliche Grade der Behinderung.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht man von Schwerbehinderung.

Durch die Anerkennung einer Behinderung ist die Person berechtigt, sogenannte Nachteilsausgleiche zu erhalten.

Die Anerkennung eines Grades der Behinderung und somit gegebenenfalls die Berechtigung Nachteilsausgleiche und Leistungen der Teilhabe zu erhalten, muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

 

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Wir Pflegeberater/- innen vom Pflegeservice Bayern, sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch unter 0800 - 772 11 11 für Sie da.



(30.06.2021) Pflegeservice-Bayern

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